UN-Kinderrechtskonvention
Jedes Kind hat Rechte – auf Vieles!
Dieses ist in dem Menschenrechtsabkommen für Kinder – der UN-Konvention über die Rechte des Kindes – festgelegt.
Seit 1989 gibt es die Kinderrechtekonvention, und nur zwei Länder der Welt haben bisher nicht unterschrieben, dass sie Kinderrechte durchsetzen wollen.
In Deutschland gilt die Konvention seit 1992:
Alle Kinder müssen gleich behandelt werden – Mädchen und Jungen, arme und reiche, weiße und schwarze, Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen
Politiker und Verwaltungen müssen bei allen Entscheidungen prüfen, ob diese gut für Kinder sind – in ihrem eigenen Land und weltweit
Kinder müssen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, mitbestimmen können. Das gilt für neue Spielplätze, in der Familie und in der Schule. Klar ist, dass alle Rechte genau da aufhören, wo die Rechte von anderen anfangen
Recht auf Entwicklung heißt
Jedes Kind soll so gut und gesund wie möglich leben
Jedes Kind soll in die Schule gehen können und lernen, mit anderen Menschen friedlich zusammen zu leben
Jedes Kind soll spielen und sich erholen können
Jedes Kind soll mit seiner Mutter, seinem Vater, seinen Geschwistern und anderen aus seiner Familie zusammensein können, auch wenn sie nicht zusammen wohnen
Kinder, die in einem fremden Land leben, dürfen ihre Sprache sprechen
Recht auf Versorgung heißt
Kein Kind soll arm sein
Kein Kind soll zu wenig zu essen haben oder schlechtes Wasser trinken müssen
Die Eltern kümmern sich um das Kind. Wenn sie das nicht so gut können, sollen sie Unterstützung dabei bekommen
Für alle Kinder muss soziale Sicherheit, das heißt genügend Geld da sein
Recht auf Schutz heißt
Kein Kind soll geschlagen, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden
Kein Kind soll durch Kinderarbeit ausgebeutet werden
Keinem Kind soll durch grausame Filme im Fernsehen oder durch Pornographie im Internet geschadet werden
Kein Kind soll Kindersoldat sein oder im Krieg leiden müssen
Kein Kind soll entführt oder verkauft werden
Kein Kind soll drogenabhängig werden
Recht auf Mitbestimmung heißt
Kinder dürfen sich zusammentun
Kinder dürfen ihre Meinung sagen und Erwachsene müssen zuhören
Kinder dürfen Privatheit haben
Kinder müssen gefragt und gehört werden, wenn es um ihre Angelegenheiten geht
Für einige Kinder gibt es besondere Bestimmungen:
die aus ihrem Land flüchten mussten
die eine Behinderung haben
die keine Eltern haben oder adoptiert sind
die im Heim leben
die straffällig geworden sind
Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklärt
Erklärung der UN-Kinderrechtskonvention
für Kinder
8. Auflage, Herbst 2008
Der Deutsche Kinderschutzbund e.V. (DKSB) hat 1993 entschieden:
„Alles, was wir tun, soll die Rechte der Kinder in unserem Land Wirklichkeit werden lassen. Dazu verpflichten wir uns!“